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Ferienplan

Gesetzliche Feiertage (kein Unterricht) und unterrichtsfreie Tage

 

Neujahr, Heilige Drei Könige, Karfreitag, Ostermontag, 1.Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober), Allerheiligen (1. November), 1. und 2. Weihnachtsfeiertag.

 

Die Schülerinnen und Schüler haben an den kirchlichen Feiertagen Gründonnerstag und Reformationsfest schulffrei. An den übrigen kirchlichen Feiertagen haben die Schüler des jeweiligen Bekenntnisses das Recht, zum Besuch des Gottesdienstes, dem Unterricht fern zu bleiben.

 

Unterrichtsbefreiungen sind nur in begründeten Fällen und immer nur auf vorherigen schriftlichen Antrag möglich.